LEADER-Förderung beantragen

Schritt für Schritt zu Ihrer Förderung

Sie haben eine Idee für ein Projekt?
Hier stellen wir Ihnen den kostenlosen und gebührenfreien Beantragungsprozess
Schritt für Schritt vor. Bei Fragen unterstützen wir Sie jederzeit gerne.

Ihr Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt:

Stufe 1

Sie stellen einen Antrag beim Regionalmanagement und lassen Ihr Vorhaben durch den Koordinierungskreis bewerten.
Wurde Ihr Vorhaben in Stufe 1 abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, diese Entscheidung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde prüfen zu lassen. Dafür müssen Sie ebenfalls dort einen Antrag auf Förderung stellen.

Ihre Idee

Projekt­vorschlag

Prüfung & Auswahl

Stufe 2

Bei einem positiven Beschluss in Stufe 1 stellen Sie einen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Nach der Bewilligung haben Sie die Möglichkeit, einmalig einen Vorschuss in Höhe von 50 Prozent der mit dem Bewilligungsbescheid gewährten Zuwendungssumme zu beantragen. Mindestens der Restbetrag muss also durch Sie vorfinanziert werden. Mit der finalen Auszahlung der Fördermittel nach der Umsetzung des Vorhabens endet das Antragsverfahren.

Förderantrag

Umsetzung

Auszahlungs­antrag

Schritt 1

Ihre Idee für ein Vorhaben

Sie entwickeln eine Idee für ein Vorhaben

Egal ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder Kommune: Jeder mit einer passenden Idee für ein Vorhaben kann von der LEADER-Förderung profitieren. Sie haben eine Idee für ein Vorhaben? Sie möchten wissen, ob dafür Förderung möglich ist?

Wir starten ca. 2-3 Mal pro Jahr Aufrufe für Vorhaben. Diese müssen beim Einreichen ausführlich beschrieben werden. Wichtig sind u.a. die folgenden Informationen, die im Antragsverfahren abgefragt werden:

  • Wie ist die aktuelle Situation? In welchem Zustand ist ggfs. das Gebäude? Warum gibt es Bedarf, die konkrete Idee für ein Vorhaben umzusetzen?
  • Was möchten Sie mit dem Vorhaben erreichen? Wer kann davon profitieren?
  • Was soll konkret durchgeführt werden? In welche Maßnahme aus dem Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie für das Land des Roten Porphyr kann das Vorhaben eingeordnet werden?
  • Welche Ziele der LES werden mit dem Vorhaben unterstützt?
  • Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens aus?
  • Wie planen Sie die Kosten und die Finanzierung?

Beratung durch das Regionalmanagement

Nehmen Sie gern vorab Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten. Wir bieten neben der telefonischen Förderberatung auch die Beratung vor Ort an.

Sie haben Interesse an einer Förderberatung? Füllen Sie den Förder-Fragebogen aus:

Schritt 2

Aufruf und Antrag bei der LEADER-Region

Projektaufruf abwarten

Die Lokale Aktionsgruppe startet mit Unterstützung des Regionalmanagements einen Aufruf für Vorhaben. Nur während der Laufzeit eines solchen Aufrufes können Ideen für Vorhaben eingereicht werden.

Die Aufrufe werden öffentlich bekannt gegeben. Sie legen ganz genau fest, in welchen Bereichen und in welcher Höhe es die EU-Gelder gibt und bis wann die Vorhabensideen eingereicht werden müssen.

Einreichung des Projektvorschlags

Sie reichen Ihre Idee für ein Vorhaben bis spätestens zum vorgegebenen Termin, dem Stichtag, beim Regionalmanagement ein. Dafür sind zwingend die vorgegebenen Formulare zu nutzen.

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert DIGITAL als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Schritt 3

Vorhabensprüfung und -auswahl

Überprüfung der Pflichtkriterien und Ranking

Das Regionalmanagement überprüft alle Vorhabensideen genau. Zusammen mit der zuständigen Arbeitsgruppe wird geschaut, ob die Mindestkriterien für die LEADER-Förderung erfüllt werden. Darüber hinaus muss jedes Vorhaben förderwürdig sein. Das bedeutet, dass es die in der LEADER-Entwicklungsstrategie festgelegten Ziele unterstützen muss.

In einem sogenannten Ranking werden die Vorhaben bewertet. Daraus ergeben sich Rankingpunkte, die dabei helfen, alle eingereichten Vorhaben vergleichbar zu bewerten. Eine Liste mit der vorgeschlagenen Punkteverteilung wird zur Prüfung an den Koordinierungskreis gegeben.

Es gibt Pflichtkriterien, die ein Vorhaben ALLE erfüllen muss, damit es für die Förderung ausgewählt werden kann. Jede Frage muss mit JA beantwortet werden können. Kann eine Frage nicht mit JA beantwortet werden, ist das Vorhaben nicht passfähig zur LEADER-Entwicklungsstrategie und muss abgelehnt bzw. zurückgestellt werden.

Zusätzlich erfolgt die Mehrwertprüfung durch den Koordinierungskreis anhand vorgegebener Kriterien. Um den LEADER-Mehrwert als Pflichtkriterium zu erfüllen, müssen mindestens drei Punkte erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.

Außerdem muss mindestens eines der Querschnittsziele im Mehrwert bepunktet sein, das heißt eines der folgenden Kriterien ist Pflicht: 1, 2, 3, 4, 9, 10, 11 oder 12.

War die Bewertung der Pflichtkriterien erfolgreich, wird die Qualität des Vorhabens überprüft. Das erfolgt anhand sogenannter Rankingkriterien. Damit wird sichergestellt, dass das Vorhaben zu den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie im Land des Roten Porphyr passt.

Ergänzt werden diese Rankingkriterien durch die Einzelbewertung einiger Querschnittsziele.

Prüfung und Auswahl durch den Koordinierungskreis

Damit ein Vorhaben ausgewählt werden kann, muss es die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Anhand von speziellen Kriterien prüft der Koordinierungskreis die sogenannte Kohärenz der Vorhaben. Und er ordnet die Vorhaben entsprechend ihrer Rankingpunkte. So stellt er schließlich fest, welche Vorhaben er im aktuellen Auswahlverfahren befürworten kann.

Zu allen Vorhaben, die vom Koordinierungskreis besprochen werden, gibt es für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Information zum Ergebnis des Verfahrens. Diese werden auch veröffentlicht.

Bei Ablehnung: Sie erhalten eine Erläuterung der Gründe

Wenn sich Ihr Vorhaben im Ranking mit anderen Vorhaben in einer schwächeren Position befand, können Sie sich zum nächsten Stichtag mit einem optimierten Vorschlag erneut bewerben.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Ablehnung des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde prüfen zu lassen. Dafür müssen Sie dort einen Antrag auf Förderung stellen.

Schritt 4

Förderantrag

Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde

Wenn der Koordinierungskreis einem Vorhaben zugestimmt hat, dann kann der Förderantrag mit allen dafür notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden. Dafür haben Sie ca. einen Monat Zeit. Dazu benötigen Sie das Antragsformular für Ihren Landkreis und die zur Fördermaßnahme passenden Anlagen. Die Antragstellung muss digital erfolgen.

Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde sitzt beim für das Vorhaben zuständigen Landkreis.

Für Vorhaben in den Orten Burgstädt, Claußnitz, Erlau, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau, Penig, Rochlitz, Seelitz, Taura, Wechselburg und Zettlitz ist es die Bewilligungsbehörde vom Landratsamt Mittelsachsen, für Vorhaben in Frohburg und Geithain die Bewilligungsbehörde vom Landratsamt Landkreis Leipzig.

Postanschrift des Landratsamtes

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG Ländliche Entwicklung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Telefon, Fax und Dienstsitz

Telefonzentrale:  (03433) 24 10
Sammelanschluss Ländliche Entwicklung: (03433) 241 5573
Fax: (03433) 984 7098

Stauffenbergstraße 4
Haus 5, 1. Obergeschoss
04552 Borna

Ansprechpartner

Frau Anka Heinlein
(Sachgebietsleiterin; SG LE)
Telefon: (03433) 241 1503
E-Mail: Laendliche-Entwicklung@lk-l.de

Frau Aline Schwarz
Telefon: (03433) 241 1515
E-Mail: Laendliche-Entwicklung@lk-l.de

Postanschrift

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon, Fax und Dienstsitz

Telefon: (03731) 79 90
Fax: (03731) 79 93 250
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln

Bereich Förderung der ländlichen Entwicklung

Referat für Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln

Ansprechpartner

E-Mail: land-des-roten-porphyr@landkreis-mittelsachsen.de

Herr Thomas Noatzsch
Telefon: (03731) 799-1613

Frau A. Herrmann
Telefon: (03731) 799-1642

Schritt 5

Umsetzung des Vorhabens

Bestätigung des Antrags

Sie erhalten alle weiteren Informationen wie Nachforderungen zum Antrag sowie den Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Landkreises. Nach Bestätigung der Förderung durch die Bewilligungsbehörde kann die Maßnahme begonnen werden.

Umsetzung des Vorhabens

Nach Abgabe aller Unterlagen und der Beantragung der Förderung bei der Bewilligungsbehörde der Landratsämter kann die Maßnahme begonnen werden, sobald die Antragstellerin oder der Antragsteller die entsprechende Eingangsbestätigung erhalten haben. Diese muss zwingend abgewartet werden!

Sie erhalten alle weiteren Informationen wie Nachforderungen zum Antrag sowie den Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

  • Die Angaben im Förderantrag und Bewilligungsbescheid sind für die Umsetzung verbindlich.
  • Jegliche Änderungen, die sich im Laufe der Umsetzung ergeben, müssen der Bewilligungsbehörde sofort mitgeteilt werden.
  • Die Vorhabensträgerin und der Vorhabensträger müssen die Vorhabenskosten vorfinanzieren. Es ist möglich, nach der Bewilligung einmalig einen Vorschuss in Höhe von 50 Prozent der mit dem Bewilligungsbescheid gewährten Zuwendungssumme zu beantragen.
  • Als Vorhabensträgerin oder Vorhabensträger sind Sie selbst dafür verantwortlich, alle relevanten Vorschriften wie Vergaberichtlinien oder Publizitätsvorschriften einzuhalten.
  • Alle Originalrechnungen müssen sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Die Umsetzung des Vorhabens ist regelmäßig anhand von Fotos zu dokumentieren. Diese sind nach Abschluss des Vorhabens dem Regionalmanagement für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Schritt 6

Auszahlungsantrag

Auszahlungsantrag stellen

Wenn Sie das Vorhaben fertiggestellt haben, stellen Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde den Antrag auf Auszahlung der Fördermittel bzw. des Restbetrages, falls Ihnen ein Vorschuss gewährt wurde. Mit der Auszahlung endet das Antragsverfahren.