Häufige Fragen
Wichtiges im Überblick
Für welche Projekte erhalte ich Förderung?
Der Aktionsplan regelt, für welche Personengruppen und Themen eine Förderung möglich ist. Außerdem sind die Fördersätze und Höchstförderbeträge ersichtlich.
Woher weiß ich, ob ich Fördermittel bekommen kann?
Sie finden alle möglichen Maßnahmen im Aktionsplan. Wenn Sie ALLE zu einer Maßnahme gehörenden Auswahlkriterien mit JA beantworten können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sie können das Regionalmanagement aber auch gern mit Projektideen und vor der Planung zu einem Bauvorhaben ansprechen, um eine Förderberatung zu erhalten.
Wann erfolgt der nächste Aufruf für mein Projekt?
Alle Aufrufe werden rechtzeitig - u. a. hier im Internet - bekanntgegeben. Sie finden alle aktuellen Stichtage hier.
Was muss ich für die Einhaltung der regionalen Baukultur beachten?
Um den ländlichen Charakter unserer Ortsbilder zu erhalten, wurden einige Kriterien für Baumaßnahmen festgelegt. Diese finden Sie hier.
Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?
Sie dürfen frühestens dann mit dem Projekt beginnen, wenn Ihnen der Eingang Ihres Projektantrages von der Bewilligungsbehörde bestätigt wurde. Während des Auswahlverfahrens der Region, d. h. ihrem Antrag beim Regionalmanagement Land des Roten Porphyr darf noch nicht begonnen werden.
Ist es möglich, Unterlagen zu meinem Projekt beim Regionalmanagement nachzureichen?
Nein, das ist nicht möglich. Zum angegebenen Stichtag müssen uns alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Ist das nicht der Fall, muss das Vorhaben leider abgelehnt werden. Eine erneute Einreichung ist dann ggf. mit vollständigen Unterlagen bei einem der nächsten Aufrufe möglich.
Kann ich Geld nachfordern, wenn die Kosten für mein Projekt unverschuldet steigen?
Nein, Nachforderungen sind nicht möglich.
Die Kosten für mein Projekt sind niedriger als veransschlagt. Was passiert mit dem zu viel beantragten Geld?
Die Abrechnung eines Projektes erfolgt nach den vorliegenden Belegen. Zu viel beantragtes Geld fließt in den Fördertopf zurück und kann bei späteren Aufrufen für andere Projekte genutzt werden.
Was bedeutet "Beihilferecht" und worauf ist dabei zu achten?
Bei jeglichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Antragstellern muss geprüft werden, ob das Projekt beihilferelevant ist, d. h. unter das Beihilferecht fällt.
Die RL LEADER in Sachsen lässt im Moment folgende Regelungen zu:
Deminimis-Regelung
Hier kann der von der Region festgelegte Höchstsatz angewendet werden mit der folgenden Einschränkung: Der Antragesteller kann innerhalb von
3 Jahren maximal 200.000 EUR Förderung zu dem hohen Fördersatz erhalten.
Sonstige maximale Fördersätze
Landkreis Leipzig: kleine Unternehmen 30 %, mittlere Unternehmen 20 %, Kommunen werden als Großunternehmen eingestuft mit maximal 10 %
Landkreis Mittelsachsen: kleine Unternehmen 35 % (ab 2018 30 %), mittlere Unternehmen 25 % (ab 2018 20 %), Kommunen werden als Großunternehmen eingestuft: 15 % (ab 2018 10 %).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement oder die zuständige Bewilligungsbehörde, die mit ihrem Förderantrag die Beihilferelevanz rechtsverbindlich prüft.