Schritt für Schritt zur Förderung
Ablauf des Auswahlverfahrens
Für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr wählt die Lokale Aktionsgruppe mit ihrem Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) im
Auswahlverfahren die Vorhaben aus, die gefördert werden sollen.
Das Auswahlverfahren ist kosten- und gebührenfrei.
Vorab
Telefonische Information durch das Regionalmanagement zum Auswahlverfahren und LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr.
Veröffentlichung von Aufrufen (Ankündigung der Stichtage) zu den Auswahlverfahren für die einzelnen Förderbereiche (mit Inhalt, Budget, Fristen und dem Termin der Vorhabenauswahl der LAG).
1. Schritt
Einreichung eines Projektvorschlages durch den Antragsteller beim Regionalmanagement zum Stichtag mit allen notwendigen Unterlagen für das Auswahlverfahren. Dazu besteht u. a. die Möglichkeit, die benötigten Formulare von der Website herunterzuladen – mit auszufüllendem Projektbogen sowie weiteren notwendigen Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen die Chance auf einen positiven Bescheid haben. Alle Unterlagen müssen übersichtlich sortiert 1. auf Papier und 2. in digitaler Form eingereicht werden.
2. Schritt
Nach Ansicht durch das Regionalmanagement wird der Projektvorschlag bei einem Vororttermin mit dem Antragsteller (Projektträger), ggfs. dem Architekt/Planer, dem Regionalmanagement (RM) und der Bewilligungsbehörde in die passende Fördermaßnahme/Fördertatbestand eingeordnet.
3. Schritt
Das Regionalmanagement und die fachlich zuständige Arbeitsgruppe prüfen vorab die Kohärenz des Vorhabens, d. h. Prüfung der Förderwürdigkeit mit der Feststellung, ob das Vorhaben die Mindestkriterien für die Förderung erfüllt.
Anschließend wird ein Vorschlag für die Rankingpunkte erarbeitet. Das Vorhaben wird in eine Vorschlagsliste (Ranking) für den Koordinierungskreis eingeordnet. Ranking heißt in dem Fall ein bewertender Vergleich der Vorhaben und entsprechende Einordnung der Vorhaben. Die jeweiligen Rankingkriterien sind online einsehbar.
4. Schritt
Tagung Koordinierungskreis mit Beschlussfassung zum Auswahlverfahren entsprechend dem jeweiligen Aufruf.
Der Koordinierungskreis prüft die Kohärenz aller eingereichten Vorhaben, ordnet entsprechend den Rankingkriterien alle Vorhaben und stellt fest, welche Vorhaben im Auswahlverfahren eine Befürwortung erhalten.
Alle Vorhaben, die zum Auswahlverfahren betrachtet wurden, erhalten eine schriftliche Information zum Ergebnis des Verfahrens. Die Ergebnisse des jeweiligen Verfahrens werden veröffentlicht.
5. Schritt
Nach einer Befürwortung durch den Koordinierungskreis kann der Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Bei Ablehnung des Vorhabens erfolgt eine Erläuterung der Gründe, ein Grund kann z. B. sein, dass sich das Vorhaben im Ranking mit anderen Vorhaben in einer schwächeren Position befand. In diesem Fall könnte sich das Vorhaben ggf. mit Hinweisen zur Optimierung erneut zum nächsten Stichtag bewerben.
6. Schritt
Mit der Abgabe aller Unterlagen und Beantragung der Förderung bei der Bewilligungsbehörde kann die Maßnahme begonnen werden (Eingangsbestätigung abwarten!). Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde sitzt beim für das Vorhaben zuständigen Landkreis.
Der Projektträger erhält alle weiteren Informationen wie Nachforderungen zum Antrag sowie den Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Landkreises.