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Corona-Krise

Anzeige innerhalb von 15 Tagen notwendig

Wichtige Informationen, wenn Vorhaben aufgrund der aktuellen Sitation nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Auf Grund der gegenwärtigen Lage hat die Leiterin der EU-Zahlstelle für das Verfahren im Bereich ELER-investiv folgende Festlegungen getroffen:

  • Inaugenscheinnahmen, Vor-Ort- oder Ex-post-Kontrollen oder sonstige Besuche bei den Begünstigten werden ab sofort ausgesetzt.
  • Wenn Vorhaben aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können  (z.B. durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), sollten sich die Begünstigte umgehend per Mail oder Post bei der Bewilligungsbehörde melden und den Sachverhalt schriftlich anzeigen. Dies betrifft ebenso die Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
  • Den Begünstigten sollten grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Um den Einzelfall sorgfältig unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen durch die Bewilligungsbehörde prüfen und positiv bewerten zu können, ist die Anzeige des Begünstigten unbedingt erforderlich.

Beachten Sie daher unbedingt die Anzeigepflichten und die dafür geltende Frist - siehe Nr. 11.8 der NBest-ELER:

11.8 Im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände kann die Bewilligungsbehörde ganz oder teilweise auf die Rückzahlung der Zuwendung verzichten. Als Fälle „höherer Gewalt“ und „außergewöhnliche Umstände“ werden insbesondere folgende Fälle oder Umstände anerkannt:

  1. a) Tod des Begünstigten,
  2. b) länger andauernde Berufsunfähigkeit des Begünstigten,
  3. c) eine schwere Naturkatastrophe, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht,
  4. d) unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden des Betriebs,
  5. e) eine Seuche oder Pflanzenkrankheit, die den ganzen Tier- beziehungsweise Pflanzenbestand des Begünstigten oder einen Teil davon befällt,
  6. f) Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war.

Der Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.

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