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Freistaat Sachsen lockert Investitionsförderung
Der erneute Lockdown belastet Unternehmen zahlreicher Branchen erheblich. Um ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation bei notwendigen Investitionen zur Seite zu stehen, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Voraussetzungen für die Investitionsförderung gelockert.
Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (Richtlinie GRW RIGA) wurde neu erlassen.
Weiterführende Informationen dazu gibt es hier: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/242547
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