Öffentliche Bekanntmachung
Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe und eines Regionalmanagements
Bewilligungszeitraum: 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2023.
Gefördert wird das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe und eines Regionalmanagements für das Land des Roten Porphyr.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Aktuelles
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