7. Aufruf für Projekte der neuen LEADER-Förderperiode im Land des Roten Porphyr

Heute, am 14. November 2025, startet der 7. Aufruf für Projekte im Land des Roten Porphyr in der aktuellen LEADER-Förderzeit.

7. Aufruf für Projekte der neuen LEADER-Förderperiode im Land des Roten Porphyr

Heute, am 14. November 2025, startet der 7. Aufruf für Projekte im Land des Roten Porphyr in der aktuellen LEADER-Förderzeit.

Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 15.12.2025 bzw. der 06.01.2026 für das Handlungsfeld Wohnen.

Für den aktuellen Aufruf steht ein LEADER-Budget von 1,36 Millionen Euro zur Verfügung.

Bis zum Stichtag können Projektanträge für die nachfolgenden Maßnahmen eingereicht werden.

Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität

1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung
für Vereine/LAG/Kirchen/Sonstige.

Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit

2.1.1 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung

2.1.3 Förderung von Betriebsausstattung im Sinne von technischen Anlagen für eine gewerbliche Nutzung

Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung

3.2.1 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung

3.2.3 Neubau, Ausbau und Sanierung von touristischen Stellplätzen zum Beispiel Zelt- oder Wohnmobilstellplätzen

3.2.4 Förderung von Betriebsausstattung für Kleinst- und kleine Unternehmen zur touristischen Übernachtung für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder Standort-Neugründungen

Handlungsfeld 4 – Bilden

4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Handlungsfeld 5 – Wohnen

5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

5.1.5 Nichtinvestive Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote

Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei

7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung

7.2.1 Förderung von Innovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungs‐ und Versorgungskette sowie Entwicklung neuer Verfahren und Produkte inkl. Vermarktung

7.3.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern

7.4.1 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungs‐ und Bildungsangeboten, Marketingmaßnahmen sowie Netzwerkarbeit zur Sensibilisierung

Über die Projektanträge wird am 4. Februar 2026 bzw. am 1. April 2026 (für das Handlungsfeld Wohnen und in Teilen Aquakultur und Fischerei) durch den Koordinierungskreis (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden.

Hinweis:
Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.

Alle nötigen Formulare für den Projektaufruf sind hier hinterlegt:

Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Informationen zur LEADER-Förderung

LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” und heißt übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. Das Programm ist ein Beitrag der Europäischen Union zur Regionalentwicklung.

Das Land des Roten Porphyr ist eine von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. Es umfasst die Städte Burgstädt, Frohburg, Geithain, Lunzenau, Penig und Rochlitz sowie die Gemeinden Claußnitz, Erlau, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Mühlau, Seelitz, Taura, Wechselburg und Zettlitz.

Unsere LEADER-Entwicklungsstrategie (siehe www.porphyrland.de/ueber/leader) gibt den Rahmen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region für die nächsten Jahre vor. Sie ist für alle Beteiligten eine Orientierung für die Entwicklung von eigenen Ideen und Vorhaben.

Der Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe bewertet das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) die eingereichten Projekte im Rahmen eines festgelegten Budgets. Erst nach positivem Bescheid kann in der zweiten Stufe der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landkreises abgeben werden. Der Beantragungsprozess wird Schritt für Schritt unter www.porphyrland.de/foerderung/beantragung/ vorgestellt.

Kontakt

Regionalmanagement Land des Roten Porphyr Regionalmanagerin: Ilke Schulz Burgstraße 6 09306 Rochlitz

info@porphyrland.de

+49 (0)3737 7863621