02-2025 – 7. Aufruf für Projekte

02-2025 – 7. Aufruf für Projekte

Es werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen. Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 15.12.2025 bzw. der 06.01.2026 für das Handlungsfeld Wohnen.

Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität

  • 1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung

Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit

  • 2.1.1 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
  • 2.1.3 Förderung von Betriebsausstattung im Sinne von technischen Anlagen für eine gewerbliche Nutzung

Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung

  • 3.2.1 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
  • 3.2.3 Neubau, Ausbau und Sanierung von touristischen Stellplätzen zum Beispiel Zelt- oder Wohnmobilstellplätzen
  • 3.2.4 Förderung von Betriebsausstattung für Kleinst- und kleine Unternehmen zur touristischen Übernachtung für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder Standort-Neugründungen

Handlungsfeld 4 – Bilden

  • 4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • 4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Handlungsfeld 5 – Wohnen

  • 5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
  • 5.1.5 Nichtinvestive Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote

Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei

  • 7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung
  • 7.2.1 Förderung von Innovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungs‐ und Versorgungskette sowie Entwicklung neuer Verfahren und Produkte inkl. Vermarktung
  • 7.3.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
  • 7.4.1 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungs‐ und Bildungsangeboten, Marketingmaßnahmen sowie Netzwerkarbeit zur Sensibilisierung

Über die Projektanträge wird am 4. Februar 2026 bzw. am 1. April 2026 (für das Handlungsfeld Wohnen und in Teilen Aquakultur und Fischerei) durch den Koordinierungskreis (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden.

Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Hinweis:
Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.

Kontakt

Regionalmanagement Land des Roten Porphyr Regionalmanagerin: Ilke Schulz Burgstraße 6 09306 Rochlitz

info@porphyrland.de

+49 (0)3737 7863621