01-2026 – 8. Aufruf für Projekte

Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 30.07.2026.

01-2026 – 8. Aufruf für Projekte

Stichtag: 30.07.2026

Es werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen. Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 30.07.2026.

Ausschließlich für nicht-öffentliche Antragsteller
z. B. Unternehmen (KMU), Private, Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen

Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität

1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen

Handlungsfeld 5 – Wohnen

5.1.3 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung

Hinweis: Dies ist voraussichtlich der letzte Aufruf für diese Förderperiode für nicht-öffentliche Antragsteller. Das zur Verfügung stehende Förderbudget wird damit voraussichtlich komplett ausgeschöpft – bis auf ein geringes Restbudget für die Maßnahme 2.1.1.

Ausschließlich für Kommunen (bzw. öffentliche Antragsteller)

Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität

1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz- und Freiraumgestaltung für nicht-gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion

1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen

Handlungsfeld 4 – Bilden

4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Für nicht-öffentliche und öffentliche Antragsteller

Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei

Alle Maßnahmen des Handlungsfeldes

Über die Projektanträge wird am 7. Oktober 2026 (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden.

Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Hinweis:
Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.

Kontakt

Regionalmanagement Land des Roten Porphyr
Regionalmanagerin: Ilke Schulz
Burgstraße 6
09306 Rochlitz

info@porphyrland.de

+49 (0)3737 7863621