Es werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen. Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 08.09.2026.
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft
Maßnahme 2.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei
Alle Maßnahmen des Handlungsfeldes
Hinweis:
Für diesen Aufruf gilt erstmals die 3. Änderung der LEADER-Entwicklungsstrategie für das Land des Roten Porphyr mit Datum vom 05.04.2026. Neu ist in den Pflichtkriterien das Baujahr – Gebäude müssen älter als 30 Jahre sein, um in den Handlungsfeldern Grundversorgung, Wirtschaft und Tourismus gefördert zu werden. Neu sind auch die beiden Maßnahmen 7.5.1 Erhaltung und Förderung traditioneller Wirtschaftsformen durch Steigerung der Attraktivität des Fischwirtschaftssektors und Inwertsetzung fischwirtschaftlicher Infrastruktur sowie 7.6.1 Investitionen in energieeffiziente Verfahrenslösungen oder auch Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energiesystemen und Schutzmechanismen von Prädatoren, die nun erstmals aufgerufen werden.
Über die Projektanträge wird am 7. Oktober 2026 durch den Koordinierungskreis (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden. Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.