Für den aktuellen Stichtag 12. Dezember 2023 werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen.
Über die Projektanträge wird am 28. Februar 2024 durch den Koordinierungskreis entschieden.
Bis zum Stichtag können Projektanträge für die folgenden Maßnahmen eingereicht werden:
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
- 2.1.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
- 3.2.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für touristische Vermietung
Handlungsfeld 5 – Wohnen
- 5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
- 5.1.3 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.