Für den aktuellen Stichtag 27. März 2025 werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen.
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
- 1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung
Handlungsfeld 5 – Wohnen
- 5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
Über die Projektanträge wird am 16. April 2025 durch den Koordinierungskreis (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden.
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.