Es werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen. Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 30.07.2026.
Ausschließlich für nicht-öffentliche Antragsteller
z. B. Unternehmen (KMU), Private, Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Handlungsfeld 5 – Wohnen
5.1.3 Um- und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung
Hinweis: Dies ist voraussichtlich der letzte Aufruf für diese Förderperiode für nicht-öffentliche Antragsteller. Das zur Verfügung stehende Förderbudget wird damit voraussichtlich komplett ausgeschöpft – bis auf ein geringes Restbudget für die Maßnahme 2.1.1.
Ausschließlich für Kommunen (bzw. öffentliche Antragsteller)
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz- und Freiraumgestaltung für nicht-gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion
1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Handlungsfeld 4 – Bilden
4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Für nicht-öffentliche und öffentliche Antragsteller
Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei
Alle Maßnahmen des Handlungsfeldes
Über die Projektanträge wird am 7. Oktober 2026 (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.
Hinweis:
Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.