Für den aktuellen Stichtag 18. Januar 2024 werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen.
Über die Projektanträge wird am 28. Februar 2024 durch den Koordinierungskreis entschieden.
Bis zum Stichtag können Projektanträge für die folgenden Maßnahmen eingereicht werden:
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualitätt
- 1.1.1 Gemeindestraßen und Plätze inkl. Straßenbeleuchtung
- 1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung
- 1.2.2 Studien und Konzepte zur Ortsentwicklung
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
- 3.1.4 Betriebsausstattung im touristischen Bereich/für Gastronomie
- 3.2.3 Touristische Stellplätze
- 3.2.4 Betriebsausstattung für touristische Übernachtung
Handlungsfeld 4 – Bilden
- 4.1.1. Ausbau von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.