Für den aktuellen Stichtag 7. Oktober 2024 werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen.
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
- 1.1.1 Gemeindestraßen und Plätze inkl. Straßenbeleuchtung
- 1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung
- 1.3.1. Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
- 2.1.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
- 3.2.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für touristische Beherbergungszwecke
- 3.2.3 Touristische Stellplätze
- 3.2.4 Betriebsausstattung für touristische Übernachtung
Handlungsfeld 4 – Bilden
- 4.1.1. Ausbau von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Handlungsfeld 5 – Wohnen
- 5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
- 5.1.2 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Hauptwohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz
- 5.1.3 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
- 5.1.4 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
- 6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei
- 7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung
- 7.3.1. Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
Über die Projektanträge wird am 27. November 2024 und 5. Februar 2025 durch den Koordinierungskreis entschieden:
87. Koordinierungskreis am 27.11.24 | 1.1.1 Gemeindestraßen und Plätze inkl. Straßenbeleuchtung |
1.3.1. Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen | |
3.2.3 Touristische Stellplätze | |
6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz | |
7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung | |
7.3.1. Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern | |
88. Koordinierungskreis am 05.02.25 | 1.2.1 Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung |
2.1.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke | |
3.2.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für touristische Beherbergungszwecke | |
3.2.4 Betriebsausstattung für touristische Übernachtung | |
4.1.1. Ausbau von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen | |
5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken | |
5.1.2 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Hauptwohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz | |
5.1.3 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung | |
5.1.4 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz zur Vermietung |
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.