Für den aktuellen Stichtag 8. Januar 2025 werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen:
Handlungsfeld 4 – Bilden
- 4.2.2 Kooperationsvorhaben im Bereich außerschulische Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
- 6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Handlungsfeld 7 – Aquakultur und Fischerei
- 7.3.1. Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
Über die Projektanträge wird am 5. Februar 2025 durch den Koordinierungskreis entschieden.
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.