Es werden die folgenden Maßnahmen aufgerufen. Stichtag für das Einreichen von Projekten ist der 16.11.2026.
Aufgerufen nur für Kommunen:
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahme 1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz- und Freiraumgestaltung für nicht-gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion
Maßnahme 1.2.2 Konzepte, Studien, Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepte, Maßnahmen zur Ortsentwicklung, einschließlich Kooperationsvorhaben
Maßnahme 1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Handlungsfeld 4 – Bilden
Maßnahme 4.1.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Maßnahme 4.2.1 Verbesserung von Angeboten im Bereich der außerschulischen Bildung durch Erhalt, Modernisierung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Handlungsfeld 5 – Wohnen
Maßnahme 5.1.4 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Über die Projektanträge zu diesen Maßnahmen wird am 3. Februar 2027 durch den Koordinierungskreis (Präsenz- oder Umlaufverfahren) entschieden. Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.