Gemeindestraßen und Plätze inkl. Straßenbeleuchtung

1.1.1 Klima‐ und bedarfsgerechte Anpassung von Gemeindestraßen, ‐wegen und Plätzen inkl. Straßenbeleuchtung

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Ausbau von Straßen, Plätzen und Gehwegen in den Orten
  • Deckenerneuerung
  • Parkplätze an Zugängen zum ÖPNV
  • Wege mit Mehrfachnutzen
  • E-Ladestationen mit öffentlichem Zugang
  • Straßenbeleuchtung, die mehr Sicherheit bei der Nutzung der oben genannten Straßen und Wege bietet und zugleich klimafreundlich ist

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

RL KStB, RL Ländliche Entwicklung

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

200.000 Euro
nur Straßenbeleuchtung: 100.000 Euro, 50.000 Euro/Ortsteil; Wege: max. 100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/ Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/ Stellungnahmen
  • Erklärung zur Baukultur/ Klimafreundlichkeit/ Barrierenreduzierung

Bei Straßen/Wegen:

  • Nachweis gemeinschaftlicher Mehrwert zu LES-Zielen
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.