Sicherung und Ausbau von Gebäuden und Plätzen zur soziokulturellen Nutzung

1.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau, Erschließungsflächen sowie Platz‐ und Freiraumgestaltung für nicht‐gewerbliche soziokulturelle Grundversorgung zur Förderung der Generationenvielfalt und Integration/Inklusion

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von soziokulturellen Einrichtungen wie Vereinshäusern
  • Schaffung barrierearmer Zugänge zu soziokulturellen Gebäuden
  • barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

RL LE (Vitale Dorfkerne, Regionalbudget)

Fördersatz:

bis zu 70%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 70%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 70%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

200.000 Euro
nur Außenhülle bzw. Zuwegung/Platzgestaltung: 100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/ Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/ Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/ Klimafreundlichkeit/ Barrierenreduzierung

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Bei neuen Standorten:

  • Tragfähiges Konzept/Businessplan

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.