Qualitätsverbesserung von touristischen Angeboten durch Kooperationen

3.1.2 Entwicklung, Qualifizierung und Qualitätssicherung von touristischen Angeboten unter der Voraussetzung einer Kooperation

Beispiele:

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Unterstützung von Netzwerken, Projektmanagements, Konzepten und Marketingmaßnahmen im Rahmen einer touristischen Kooperation
  • Umsetzung von besonderen, überregionalen Veranstaltungen, z. B. Festivals
  • Qualitätsverbesserungen von touristischen Angeboten

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Landesprogramm Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung

Fördersatz:

bis zu 80%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 80%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 80%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • ggf. Fotos
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Kooperation
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.