Sanierung Außenhülle und Erweiterung von Betriebsstätten

3.2.2 Sanierung der Außenhülle bzw. Erweiterung bestehender Betriebsstätten ländlicher Bausubstanz durch Anbau zur Erhaltung von Unternehmen inkl. Erschließungsflächen

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden für eine touristische Vermietung
  • Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten zum Erhalt von touristischer Vermietung
  • Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW Infra

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

50.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1990/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Bei Anbauten an Gebäude:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bau-erläuterung nach SEK

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.