Touristische Stellplätze

3.2.3 Neubau, Ausbau und Sanierung von touristischen Stellplätzen zum Beispiel Zelt‐ oder Wohnmobilstellplätzen

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Schaffung von touristischen Stellplätzen im Bereich Camping und Caraving

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

GRW Infra

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine, LAG, Kirchen und Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro
pro Wohnmobilstandplatz: 7.500 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammen-stellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Nachweis Nichtzutreffen der Fachförderung

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächen-berechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Bei Investitionen in vorhandene Gebäude

  • Nachweis Baujahr älter als 1990/mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues

Bei Existenzgründungen:

  • Tragfähiges Konzept/Businessplan

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.