Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung

5.1.3 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung

Beispiele:

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind und vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Vorrangige Fachförderung:

Fördersatz:

bis zu 50%
Zuwendungsempfänger Fördersatz
Kommunen bis zu 50%*
Unternehmen (KMU) bis zu 50%*
Private bis zu 50%*
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen bis zu 50%*
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben

Maximaler Zuschuss:

100.000 Euro
pro Wohneinheit: 35.000 Euro

Notwendige Unterlagen:

  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Fotos vom Ist-Zustand/ Planungsunterlagen
  • Ausgabenzusammenstellung/Kostenschätzung
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Finanzierung
  • Nachweis der Besitzverhältnisse
  • Nachweis aller notwendigen Genehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen/Stellungnahmen
  • Nachweis Baujahr älter als 1950/ mind. 50 % Erhalt der Außenhülle/ggf. max. Anbaugröße von 50 % des Ursprungsbaues
  • Erklärung zur Baukultur/Klimafreundlichkeit/Barrierenreduzierung
  • Erklärung/Bestätigung zu Wohnungsbedarf
  • Erklärung zum Gebäudetypus durch die Kommune
  • Nachweis des Bedarfes von Wohnraum

Bei Komplettsanierungen von Gebäuden:

  • Anlagenblatt – Flächenberechnung nach SEK
  • Anlagenblatt – Bauerläuterung nach SEK

Vollständiger Aktionsplan

Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.