Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:
Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
---|---|
Kommunen | bis zu 50-100%* |
Unternehmen (KMU) | bis zu 50-100%* |
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen | bis zu 50-100%* |
Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.
Informationen rund um die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr
Lokale Aktionsgruppe Land des Roten Porphyr
c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V.
Burgstraße 6
09306 Rochlitz
Gefördert wird die erfolgreiche Installation eines Regionalmanagements durch die Lokale Aktionsgruppe. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.