Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:
Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
---|---|
Kommunen | bis zu 75-100%* |
Unternehmen (KMU) | bis zu 75-100%* |
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen | bis zu 75-100%* |
Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.