Heute, am 13. November 2023, startet der 1. Aufruf für Projekte im Land des Roten Porphyr in der aktuellen LEADER-Förderzeit.
Stichtag für das Einreichen von Projektanträgen ist der 12. Dezember 2023.
Für den aktuellen Aufruf steht ein Budget von ca. 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum Stichtag können Projektanträge für die folgenden Maßnahmen eingereicht werden:
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
- 2.1.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
- 3.2.1 Umnutzung ländlicher Bausubstanz für touristische Vermietung
Handlungsfeld 5 – Wohnen
- 5.1.1 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken
- 5.1.3 Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Hinweis: Der genaue Wortlaut der förderfähigen Maßnahmen ist dem Aktionsplan zu entnehmen.
Über die Projektanträge wird am 28. Februar 2024 durch den Koordinierungskreis entschieden.
Die Unterlagen müssen dem Regionalmanagement übersichtlich sortiert digital als eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.
Informationen zur LEADER-Förderung
LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung “Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale” und heißt übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. Das Programm ist ein Beitrag der Europäischen Union zur Regionalentwicklung.
Das Land des Roten Porphyr ist eine von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. Es umfasst die Städte Burgstädt, Frohburg, Geithain, Lunzenau, Penig und Rochlitz sowie die Gemeinden Claußnitz, Erlau, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Mühlau, Seelitz, Taura, Wechselburg und Zettlitz.
Unsere LEADER-Entwicklungsstrategie (siehe www.porphyrland.de/ueber/leader) gibt den Rahmen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region für die nächsten Jahre vor. Sie ist für alle Beteiligten eine Orientierung für die Entwicklung von eigenen Ideen und Vorhaben.
Der Weg von der Idee für ein Vorhaben bis zum geförderten Projekt ist in zwei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe bewertet das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) die eingereichten Projekte im Rahmen eines festgelegten Budgets. Erst nach positivem Bescheid kann in der zweiten Stufe der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landkreises abgeben werden. Der Beantragungsprozess wird Schritt für Schritt unter www.porphyrland.de/foerderung/beantragung/ vorgestellt.