Rochlitz, 22. Mai 2024
Heute startet die LEADER-Region Land des Roten Porphyr einen Aufruf zur Einreichung von Vorhaben für das „Regionalbudget im ländlichen Raum 2024“. Nach Bewilligung steht der Region ein Budget von 145.000 Euro zur Verfügung. Dieses kann im Jahr 2024 für Kleinprojekte mit einer maximalen Fördersumme von 12.500 Euro genutzt werden.
Stichtag für die Abgabe von Projektanträgen ist der 7. Juni 2024.
Gesucht werden Projekte – ausschließlich von Kommunen – für die folgenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie:
Für 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Förderfähig sind die Vorbereitung und Erarbeitung
- von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden und
- der Dorfentwicklungsplanung.
Für 3.0 Dorfentwicklung:
- die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,
- die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,
- die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
- die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien,
- Für 4.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.
Als Antragsteller zugelassen sind Kommunen als Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts. Förderfähig sind Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf und das Antragsformulier sind hier zu finden.
Der Aufruf erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung und der verbindlichen Zuordnung zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung. Diese Investition wird mit der Bewilligung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. Sie wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.