Investive Vorhaben, zum Beispiel:
Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.
Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.
Zuwendungsempfänger | Fördersatz |
---|---|
Kommunen | bis zu 80%* |
Unternehmen (KMU) | bis zu 80%* |
Private | bis zu 80%* |
Vereine/LAG/Kirchen/Stiftungen | bis zu 80%* |
Verbindlich für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr ist der Wortlaut aus dem Aktionsplan mit Stand vom 29.06.2023.
Informationen rund um die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr
Lokale Aktionsgruppe Land des Roten Porphyr
c/o Heimat- und Verkehrsverein „Rochlitzer Muldental“ e.V.
Burgstraße 6
09306 Rochlitz
Gefördert wird die erfolgreiche Installation eines Regionalmanagements durch die Lokale Aktionsgruppe. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.