Förderfähige Maßnahmen für Ihre Interessensgruppe

Für wen suchen Sie eine Förderung? Wir haben Ihnen Informationen und passende Förderungen nach Akteursgruppen zusammengestellt.

Für Privatpersonen

Sie möchten sich im Land des Roten Porphyr Ihren Lebenstraum erfüllen? Sie suchen nach Unterstützung, um einen Drei- oder Vierseithof zu erhalten? Sie wollen ein altes Häuschen zum Zuhause Ihrer ganzen Familie machen? Oder Sie möchten Ihr Einzelunternehmen weiterentwickeln?

Nachfolgend finden Sie die für Privatpersonen möglichen LEADER-Fördermaßnahmen. Bitte nutzen Sie auch gerne unsere Förderberatung.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zum Erhalt für den Ort wichtiger, öffentlicher Gebäude wie Kirchen, Denkmäler und Museen
  • Sicherung der Außenhülle von öffentlichen Gebäuden
  • barrierearme Gestaltung von öffentlichen Plätzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.1 Maßnahmen zur Sicherung und Ausbau ländlicher Bausubstanz sowie Erschließungsflächen von Kirchen, Einzeldenkmälern und Museen
Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Bereicherung der ortsansässigen Museen und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen, Bildungsangebote oder Konzepte
  • Veranstaltungen und Konzepte, die die Besonderheiten der Region hervorheben
  • zum Thema passende Projektmanagements

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.2 Weiterentwicklung soziokultureller, freizeit‐ und museumspädagogischer Einrichtungen einschließlich Kooperationen sowie Belebung des ländlichen Kulturerbes
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten, die zum „Gartennetzwerk westsächsischer Parkanlagen“ gehören

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
1.3.3 Aufwertung von historischen Parks und Gärten
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die vom Leerstand bedroht sind, zur Neuansiedlung von Unternehmen oder Dienstleistern im Bereich von Medizin und Pflege, aber auch Tourismus – die Gebäude müssen zu einem Unternehmen gehören und für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sein

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
2.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, um sie für Unternehmen nutzbar zu machen
  • Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten zum Erhalt von Unternehmen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
2.1.2 Sanierung der Außenhülle bzw. Erweiterung bestehender Betriebsstätten ländlicher Bausubstanz durch Anbau zur Erhaltung von Unternehmen inkl. Erschließungsflächen
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Aufwertung von vorhandenen Wegen
  • Schaffung öffentlicher Toiletten
  • Beschilderungen und Informationssysteme
  • Schaffung von kombinierten Rad- und Fußwegen oder landwirtschaftlichen und touristischen Wegen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.1.1 Erhalt und bedarfsgerechte Entwicklung des touristischen Wegenetzes und der kleinen touristischen Infrastruktur, ländlicher Wegebau und Alltagsradwege
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 70%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung von Freizeiteinrichtungen
  • touristische Ausstattung
  • Beschilderungen und Informationssysteme

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.1.3 Erlebnisorientierte Aufwertung von Freizeiteinrichtungen und ‐anlagen
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Möbel und technische Ausstattung für Kleinst- und kleine Unternehmen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.1.4 Förderung von Betriebsausstattung für Kleinst‐ und kleine Unternehmen der Gastronomie/Tourismus für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder Standort‐Neugründungen
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die vom Leerstand bedroht sind, um sie für eine touristische Vermietung nutzbar zu machen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.2.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder vom Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden für eine touristische Vermietung
  • Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten zum Erhalt von touristischer Vermietung
  • Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.2.2 Sanierung der Außenhülle bzw. Erweiterung bestehender Betriebsstätten ländlicher Bausubstanz durch Anbau zur Erhaltung von Unternehmen inkl. Erschließungsflächen
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Schaffung von touristischen Stellplätzen im Bereich Camping und Caraving

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.2.3 Neubau, Ausbau und Sanierung von touristischen Stellplätzen zum Beispiel Zelt‐ oder Wohnmobilstellplätzen
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Möbel und technische Ausstattung für neue touristische Kleinst- und kleine Unternehmen im Beherbergungsbereich

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
3.2.4 Förderung von Betriebsausstattung für Kleinst‐ und kleine Unternehmen zur touristischen Übernachtung für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder Standort‐Neugründungen
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind, und so von Familien oder Einzelpersonen als neues Zuhause genutzt werden können

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.1 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken zur Ansiedelung von Familien und Einzelpersonen
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 40%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, um sie als Hauptwohnstätte zu nutzen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.2 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Hauptwohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 30%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen an Gebäuden, die von Leerstand bedroht sind und vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.3 Um‐ und Wiedernutzung ganz oder teilweise leerstehender oder von Leerstand bedrohter ländlicher Bausubstanz von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zur Vermietung
Maximaler Zuschuss: 100.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, die vermietet werden sollen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.4 Sanierung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ländlicher Bausubstanz zur Vermietung
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Konzept, Projektmanagements und Ähnliches, um neue Wohnangebote zu entwickeln, die dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entsprechen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
5.1.5 Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an Flüssen, Bächen, Teichen und Seen und deren naturnahe Gestaltung
  • Erosionsschutz

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Abriss und Rückbau von Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind
  • Entsiegelung von ungenutzten, bebauten Flächen und deren Begrünung

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
6.2.1 Abriss, Rückbau und Renaturierung von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Anlegen von Biotopen
  • Begrünung von besiedelten Flächen
  • Pflanzen von Bäumen, Anlegen von Streuobstwiesen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.3.1 Aufwertung des Landschaftsraumes durch Biotope und ökologische Aufwertung sowie Erhalt und Entwicklung von typischen Grünstrukturen
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Workshops und Schulungen, die das Thema regionale Kulturlandschaft ins Bewusstsein der Menschen rücken

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.3.2 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungsangeboten zur Sensibilisierung
Maximaler Zuschuss: 10.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Baumaßnahmen, um Barrieren zu reduzieren
  • Unterstützung von regionalen Netzwerken
  • Maßnahmen im Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.1.1 Unterstützung von touristischer Infrastruktur zur Verbesserung der Inwertsetzung
Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Verbesserung des Zustandes von Gewässern
  • naturnahe Gestaltung von Gewässern

Es gelten für das Handlungsfeld 7 die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung. Die Wirtschaftlichkeit des Zuwendungsempfänger ist bei der Feststellung der Förderhöhen (Förderprozente) zu berücksichtigen.

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
7.3.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Teichgewässern
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 100%