Natur & Umwelt

… ist alles, was uns umgibt. Die Region möchte mehr für Vögel, Insekten oder Kriechtiere tun. Deren Lebensräume sind durch den Menschen immer kleiner geworden, weil wir viele Dinge bauen und unsere Umwelt so angepasst haben, wie wir sie brauchen.

LEADER wird bei dieser großen Aufgabe zu Natur und Umwelt nur einen kleinen Part leisten können. Aber wir möchten uns dieser stellen.

Wir werben für die sächsische Richtlinie Natürliches Erbe als Fördermöglichkeit. Wir wollen dafür sensibilisieren, was jeder im Alltag mehr für Natur und Umwelt tun kann. Und wir wollen versuchen, Konflikte zu lösen und hätten natürlich gern die Baumalleen an unseren vielen kleinen Straßen wieder – nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kinder, Enkel und Gäste.

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Sanierungsmaßnahmen an Flüssen, Bächen, Teichen und Seen und deren naturnahe Gestaltung
  • Erosionsschutz

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.1.1 Ökologische Aufwertung und Sanierung von Fließ- und Standgewässern sowie Erosionsschutz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Abriss und Rückbau von Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind
  • Entsiegelung von ungenutzten, bebauten Flächen und deren Begrünung

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Fördermaßnahme
6.2.1 Abriss, Rückbau und Renaturierung von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 50%

Investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Anlegen von Biotopen
  • Begrünung von besiedelten Flächen
  • Pflanzen von Bäumen, Anlegen von Streuobstwiesen

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.3.1 Aufwertung des Landschaftsraumes durch Biotope und ökologische Aufwertung sowie Erhalt und Entwicklung von typischen Grünstrukturen
Maximaler Zuschuss: 50.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%

Investive und nicht investive Vorhaben, zum Beispiel:

  • Workshops und Schulungen, die das Thema regionale Kulturlandschaft ins Bewusstsein der Menschen rücken

Den genauen Wortlaut der möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie im Aktionsplan.

Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe (NE) zugeordnet werden, gelten grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbe-tragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten nach RL NE.

Fördermaßnahme
6.3.2 Entwicklung und Durchführung von praxisnahen Schulungsangeboten zur Sensibilisierung
Maximaler Zuschuss: 10.000 Euro
Fördersatz: bis zu 80%